Neues Datenschutzgesetz Schweiz: 4 wichtige Punkte für deine Website
von Ladina Gisep Bachmann
Das "neue Datenschutzgesetz" - es ist in aller Munde.
Auch wenn das Datum vom 1. September 2023 schon lange bekannt ist - bist du und deine Website ready?
1. Ja, du musst dich um den Datenschutz kümmern
Seien wir ehrlich: es nervt eigentlich nur. Lieber würde wir unseren Fokus doch alle auf das für uns Wichtige legen: Unsere Arbeit, unsere Kunden - diese Arbeiten, die wir zu unserem "Job" gemacht haben.
Doch manchmal grätscht die Realität brutal rein und so wird ein neues Gesetz aufs Tapet gebracht. Und dann noch eines, das vor allem für uns KMU nur das unterstreicht, was für uns schon lange "Art und Weise" unseres Umgangs mit Kundendaten ist. Sorgfalt, Verschwiegenheit, vertrauenswürdiger Umgang mit Informationen, die wir von unseren Kundinnen und Kunden kennen.
Und es kommt ja noch dazu, dass das gar nicht unser aller Fachgebiet ist. Völlige themenfremd zu dem, was unser Alltag sonst ausfüllt.
Nein, es nützt alles nichts. Wir müssen da durch. Das Neue Datenschutzgesetz Schweiz will das so. Und zwar bereits ab 1. September 2023.
Und wenn wir es gemeinsam angehen, dann wird es einfacher - wetten?
Deine Website braucht eine Datenschutzerklärung. Und zwar per 1. September 2023.
Hilft nichts, muss sein.
2. Datenschutz für deine Website
Ganz einfach gesagt: Du brauchst eine Seite mit der Datenschutzerklärung. Und zwar bis am 1. September 2023 .
In dieser steht alles Wichtige
- über deine Website,
- deinen Umgang mit Kundendaten,
- darüber, ob du dein Geschäft mit einer Videokamera ausgerüstet hast
- über den Einsatz von Social Media
- - und vielem, vielem mehr
Wenn du gelernte Anwältin oder ein ausgewiesener Fachmann in einem juristischen Gebiet bist, dann schüttelst du den Text inkl. aller Paragraphen und Verlinkungen aus dem Ärmel.
Wenn nicht, dann haben wir eine Idee, wie wir dir weiterhelfen können. Mit einem coolen Tool (aus der Schweiz natürlich!) generieren wir zusammen die Datenschutzerklärung für deine Website.
Aus dem Ärmel schütteln wird schwierig. Wir können dir jedoch zur Seite stehen, wenn es um deine Datenschutzerklärung geht.
3. Halte die Datenschutzerklärung immer aktuell
Natürlich ist es mit einem einmaligen Einsatz nicht getan. Es ist kein Sprint, sondern ein Marathon.
Nachdem deine Datenschutzerklärung erstellt ist, sorgen wir dafür, dass diese aktuell bleibt. Denn nur so macht sie Sinn.
Doch auch hier haben wir einen Trick - die Aktualisierung dauert ein paar Minuten, eine E-Mail und vielleicht ein Anruf lang.
Ist doch machbar, nicht?
Halte deine Website mit deiner Datenschutzerklärung immer aktuell. So bist du auf der sicheren Seite.
4. Ganz recht, der Cookie-Banner nervt
Cookies? Nur die Leckeren, gerne mit Schokolade!
Auf die anderen verzichten wir gerne. Genau, richtig gelesen: Der Cookie-Banner ist in der Schweiz nicht notwendig und daher verzichten wir doch gerne darauf.
Eine klar definierte Datenschutzerklärung, immer gut erreichbar, ist völlig ausreichend.
Sweets - immer gerne. Aber bei Cookies schieben wir den Riegel!
Ladina Gisep Bachmann
Für kreatives Mitdenken, Websites und Projektmithilfe in grafischen und praktischen Bereichen.
Vielfalt ist meine Leidenschaft.
Beat Bachmann
IT-Projekte stemmen, beraten, planen - und immer zur Stelle sein, wenn Hilfe gebraucht wird.
Für den Kunden, für das Projekt.
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